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   VG Potsdam, 17.10.2002 - 5 K 960/01   

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https://dejure.org/2002,25392
VG Potsdam, 17.10.2002 - 5 K 960/01 (https://dejure.org/2002,25392)
VG Potsdam, Entscheidung vom 17.10.2002 - 5 K 960/01 (https://dejure.org/2002,25392)
VG Potsdam, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 5 K 960/01 (https://dejure.org/2002,25392)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Genehmigung zur Nachtarbeit eines Bergungsdienstes und Abschleppdienstes; Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von ruhestörenden Betätigungen während der Nachtzeit; Ausnahmegenehmigung zur Sicherstellung von Fahrzeugen auf einem Betriebsgelände im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 835
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.1999 - L 5 K 7/98
    Auszug aus VG Potsdam, 17.10.2002 - 5 K 960/01
    Am 3. Januar 1998 erhoben die Kläger Klage zum Aktenzeichen 5 K 7/98 und stellten zugleich einen Aussetzungsantrag zum Aktenzeichen 5 L 3/98.

    Nachdem sich die mit Bescheid vom 1. Oktober 1997 gültige Genehmigung am 31. Dezember 2000 durch Zeitablauf erledigte, wurde das zum Aktenzeichen 5 K 7/98 geführte Klageverfahren durch übereinstimmende Hauptsacheerledigungserklärungen beendet.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten dieses Verfahrens und die Gerichtsakten der zum Aktenzeichen 5 K 7/98 und 5 L 3/98 geführten Streitakten sowie die zum Verfahren 5 K 7/98 vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten (3 Ordner) und das von der Beigeladenen vorgelegte Anlagenkonvolut (Beiakten Heft 4) verwiesen.

  • BVerwG, 18.01.1994 - 4 B 8.94

    Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung

    Auszug aus VG Potsdam, 17.10.2002 - 5 K 960/01
    Dies hat für den sich dort ansiedelnden Nutzer einer Wohnung die Folge, daß ein von den Richtwerten der TA-Lärm abweichender Wert zu bilden ist, da sich die Grenze zumutbarer Belästigung in Ansehung der tatsächlichen Verhältnisse erhöht, vgl. auch Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Brandenburg, Beschluss vom 2. September 1994 - 4 B 8/94 - S. 5 des Beschlussabdrucks mit Nachweisen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus VG Potsdam, 17.10.2002 - 5 K 960/01
    Nach einem allgemeinen immissionsschutzrechtlichen Grundsatz erlischt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, wenn der Inhaber auf sie verzichtet, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 4 C 36.86 - in BVerwGE 84, 209, 211 .
  • BVerwG, 28.07.1994 - 4 B 94.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Baurecht:

    Auszug aus VG Potsdam, 17.10.2002 - 5 K 960/01
    Dies entspricht dem System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes, wie es in den §§ 42 Abs. 2, 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO zum Ausdruck kommt, vgl. auch Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 14.87 - in BVerwGE 82, 343, 344 ; Urteil vom 28. Juli 1994 - 4 B 94.94 - in UPR 1995, 107; Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 24. Mai 2000 - 5 L 58/99 - in Mitt.StGB Bbg 2000, 433, 434.
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Potsdam, 17.10.2002 - 5 K 960/01
    Dies entspricht dem System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes, wie es in den §§ 42 Abs. 2, 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO zum Ausdruck kommt, vgl. auch Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 14.87 - in BVerwGE 82, 343, 344 ; Urteil vom 28. Juli 1994 - 4 B 94.94 - in UPR 1995, 107; Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 24. Mai 2000 - 5 L 58/99 - in Mitt.StGB Bbg 2000, 433, 434.
  • VG Frankfurt/Oder, 06.09.2017 - 5 L 1058/17

    Sofortige Vollziehung einer immissionsschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung

    Die Erteilung einer Ausnahme nach den §§ 10 Abs. 3 Satz 1 und 11 Abs. 4 Satz 1 LImSchG erfordert eine Güterabwägung auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalles (vgl. VG Potsdam, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 5 K 960/01 -, juris Rn. 29).
  • VG Frankfurt/Oder, 05.07.2017 - 5 L 823/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz einer

    Die Erteilung einer Ausnahme nach §§ 10 Abs. 3 Satz 1 und 11 Abs. 4 Satz 1 LImschG erfordert eine Güterabwägung auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalles (vgl. VG Potsdam, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 5 K 960/01 -, juris Rn. 29).
  • VG Frankfurt/Oder, 17.12.2015 - 5 L 903/15

    Immissionsschutzrecht

    Die Erteilung einer Ausnahme nach §§ 10 Abs. 3 Satz 1 und 11 Abs. 4 Satz 1 LimschG erfordert eine Güterabwägung auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalles (vgl. VG Potsdam, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 5 K 960/01 -, juris Rn. 29).
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